Re-Design Bestattungen Merscher: Recht hübsch …

Bestattungen Merscher

  • Unser Ansprechpartner: Patrick Merscher
  • Firmensitz: Mittelreidenbach
  • Branche: Bestattung

Beim Re-Design für Bestattungen Merscher hieß unsere Aufgabe, das bestehende Erscheinungsbild

  • gestalterisch aufzuräumen, zu vereinheitlichen und
  • rechtssicher zu machen.

Re-Design – Punkt 1: Aufräumen

Der erste Punkt klingt erstmal nach Kehrschaufel und Putzlappen, bedeutet aber:

  • die Logotypografie in ihrer Gewichtung anzupassen und
  • den Unternehmensnamen dabei korrekt und eindeutig erkennbar zu machen,
  • eine stimmige Logo-Komposition aus Typografie- und Bildelementen zu bilden,
  • die Akzidenzen (Briefbogen und Visitenkarten) konsequent in gleicher Verwendung von Typografie und Anordnung von Logo- und Bildelementen zu gestalten,
  • die Brief- und Rechnungsbogen an DIN-Normen anzupassen.

Das Bild zeigt Briefbogen und Visitenkarten von Bestattungen Merscher vor (links) und nach (rechts) dem Re-Design.

Re-Design – Punkt 2: Rechtssicher?

Richtig gehört. Oft und gerne werden Logos auf Basis von Bildelementen gestaltet. Die zwar schön anzusehen sind, deren urheberrechtliche Quellen aber nicht mehr so wirklich dokumentiert oder gar zweifelhaft sind.

Die Sache ist eben auch scheinbar einfach: im Web gegooglet sind Bilder und Grafiken einfach verfügbar, schnell bearbeitet und für das eigene Firmenlogo verwendet. Das böse Erwachen kommt dann, wenn der Urheber – ein Fotograf, ein Illustrator oder eine Bildagentur – plötzlich auf der Matte steht und auf Unterlassung und/oder Entschädigung pocht …

Bestattungen Merscher Logo nach Re-Design

Aus Schaden wird man klug: Bilder oder Illustrationen sind schlicht und einfach nur dann zu verwenden, wenn sie aus „sicheren“ Quellen stammen: auf der sicheren Seite ist, wer Lizenzen bei Bildagenturen erwirbt oder eigenes oder von einem beauftragten Fotografen erstelltes Material verwendet.

So oder so, nicht nur das Bild als Datei ist wichtig und sollte auch über den Ursprung der Datei dokumentiert sein. In besonderem Maße sind die Nutzungsrechte einzuholen und wasserdicht zu dokumentieren. Und nicht nur über zehn Jahre – wie beispielsweise die Buchhaltungsunterlagen einer GmbH – sondern 70 Jahre (§64, UrhG).

Thorsten

Torsten Hellbusch

GRAFIK | PRODUKTION

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