Barrierefreiheit im Marketing – Das müsst ihr wissen: Ab 28. Juni 2025 müssen viele Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zugänglich sein – insbesondere im digitalen Raum.
Das Barrierefreiheitsförderungsgesetz (BFG) ist ein deutsches Gesetz, das im Juli 2023 in Kraft getreten ist und der Umsetzung der EU-Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen dient.
Das BFG soll die Zugänglichkeit von Produkten und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen verbessern – insbesondere im digitalen Bereich. Es geht also nicht nur um bauliche Barrierefreiheit, sondern auch um digitale Barrierefreiheit.
Für Unternehmen heißt das:
– Online-Shops, E-Commerce-Plattformen
– Digitale Dienstleistungen (z. B. Terminbuchung, Kundenportale)
– Selbstbedienungsterminals
– Digitale Dokumente, Formulare und E-Books
– Kommunikationsdienste
– Audio-/Video-Angebote zur Kundeninformation
– Kleinstunternehmen (unter 10 Mitarbeitende & unter 2 Mio. EUR Umsatz)
– Unternehmen ohne digitale Angebote
Was bedeutet Barrierefreiheit?
– Wahrnehmbar (z. B. kontrastreich, screenreader-fähig)
– Bedienbar (auch ohne Maus, via Tastatur oder Sprache)
– Verständlich (einfache Sprache, klare Struktur)
– Robust (kompatibel mit assistiven Technologien)
1. Websites & Apps prüfen: WCAG 2.1-Standards beachten
2. Dokumente überarbeiten: PDFs, Formulare barrierefrei gestalten
3. Video & Audio anpassen: Untertitel, Audiodeskription hinzufügen
4. Ansprechpersonen benennen und ggf. interne Schulungen organisieren
– Analyse Inhalte und Plattformen
– Barrierefreie Web- und PDF-Gestaltung
– Schulung & Beratung
– Umsetzung von barrierefreien Videos
Für weitere Fragen und einen ersten Austausch über das, was zu tun ist, freue ich mich auf ein Gespräch.
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