Barrierefreiheit im Marketing

Barrierefreiheit im Marketing – Das müsst ihr wissen: Ab 28. Juni 2025 müssen viele Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zugänglich sein – insbesondere im digitalen Raum.

Das Barrierefreiheitsförderungsgesetz (BFG) ist ein deutsches Gesetz, das im Juli 2023 in Kraft getreten ist und der Umsetzung der EU-Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen dient.

Ziel des Gesetzes:

Das BFG soll die Zugänglichkeit von Produkten und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen verbessern – insbesondere im digitalen Bereich. Es geht also nicht nur um bauliche Barrierefreiheit, sondern auch um digitale Barrierefreiheit.

Was bedeutet das konkret?

Für Unternehmen heißt das:

  • Websites, Apps und digitale Dienste müssen barrierefrei zugänglich sein.
  • Neue Produkte und Dienstleistungen müssen ab Juni 2025 den Barrierefreiheitsanforderungen entsprechen.
  • Kleine Unternehmen (weniger als 10 Mitarbeitende und weniger als 2 Mio. € Jahresumsatz) sind in Teilen ausgenommen, allerdings nicht vollständig.

Umsetzung und Kontrolle

  • Die Umsetzung soll durch Marktüberwachungsbehörden der Länder kontrolliert werden.
  • Verbraucher:innen können Mängel melden, Unternehmen müssen diese ggf. beheben.
  • Bei Nichteinhaltung drohen Sanktionen oder Bußgelder.

Wer ist betroffen?

– Online-Shops, E-Commerce-Plattformen

– Digitale Dienstleistungen (z. B. Terminbuchung, Kundenportale)

– Selbstbedienungsterminals

– Digitale Dokumente, Formulare und E-Books

– Kommunikationsdienste

– Audio-/Video-Angebote zur Kundeninformation

Nicht betroffen:

– Kleinstunternehmen (unter 10 Mitarbeitende & unter 2 Mio. EUR Umsatz)

– Unternehmen ohne digitale Angebote

Was bedeutet Barrierefreiheit?

Barrierefreie Inhalte sind:

– Wahrnehmbar (z. B. kontrastreich, screenreader-fähig)

– Bedienbar (auch ohne Maus, via Tastatur oder Sprache)

– Verständlich (einfache Sprache, klare Struktur)

– Robust (kompatibel mit assistiven Technologien)

Wie kann ich mich vorbereiten?

1. Websites & Apps prüfen: WCAG 2.1-Standards beachten

2. Dokumente überarbeiten: PDFs, Formulare barrierefrei gestalten

3. Video & Audio anpassen: Untertitel, Audiodeskription hinzufügen

4. Ansprechpersonen benennen und ggf. interne Schulungen organisieren

Das können wir für euch tun:

– Analyse Inhalte und Plattformen

– Barrierefreie Web- und PDF-Gestaltung

– Schulung & Beratung

– Umsetzung von barrierefreien Videos

Interesse?

Für weitere Fragen und einen ersten Austausch über das, was zu tun ist, freue ich mich auf ein Gespräch.
Einen Termin kannst Du gleich hier kostenlos buchen:

Gute Arbeit verdient GUUUDE Kommunikation – für alle.

Autor

Jürgen Wolf

Hier schreibe ich als Chef-Kommunikator meiner Firma natürlich für mein Unternehmen. Oder für Juristen: Alles ist Werbung!
Ansonsten veröffentliche ich auch weniger werblich im Blog WORSCHTSUPP und…
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