Dieser Beitrag soll Ihnen helfen, einen Einblick in den doch teilweise etwas undurchdringlichen „Rechte-Dschungel“ in Sachen Foto-Nutzung und Urheberrecht zu geben.
Allerdings weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass die folgenden Informationen keine juristische Beratung ersetzen.
In Zeiten der Online-Kommunikation, allem voran in den Sozialen Medien ist es mehr denn je auch für Unternehmen wichtig, sich visuell zu präsentieren. Fotografische Beweise einer Veranstaltung oder auch Betriebsfeier, die Übergabe einer Urkunde, der neue Mitarbeiter, Belege Ihrer Arbeit… All das ist mittlerweile ein wichtiger Bestandteil, um Ihr Unternehmen nicht nur Ihren Kunden zu präsentieren. Das gilt für Ihre Website ebenso wie für Facebook, google, Pinterest und so weiter.
Denn selbstverständlich haben Kunden wie auch Geschäftspartner Interesse an dem „Aussehen“ Ihres Unternehmens, allem voran an den Menschen, die dort arbeiten und mit denen sie Kontakt haben.
Und egal ob Einzelportrait oder Gruppenbild zur Vorstellung Ihrer Teams – hierbei sollten Sie unbedingt einige wichtige, rechtliche Punkte beachten.
Jedes „Model“ – ja, so gesehen ist jeder ein Model – besitzt das Recht am eigenen Bild. Dieses sogenannte Persönlichkeitsrecht gilt es zu schützen. Es können hier Rechte zur (eingeschränkten) Nutzung vereinbart werden, üblicherweise in Form eines Vertrages. Hier gibt es mehrere Möglichkeiten:
Achten Sie bei allen Verträgen vor allem darauf, dass Sie von „Aufnahmen“ im allgemeinen sprechen, denn dies beinhaltet Foto-, Video- und Audio-Aufnahmen. Und für alle Formen gilt: Es gibt eigentlich keine 100%ige Absicherung für eine Nutzung. Eine solche Veröffentlichungserklärung oder auch Model Release hilft aber zunächst grundsätzlich darüber zu informieren, dass eine Nutzung von persönlichen Aufnahmen erfolgen kann, wenn auch doch recht theoretisch.
Dieses Bild zeigt nur ein Beispiel von vielen, wie Sie bei Ihrer Veranstaltung auf Fotoaufnahmen hinweisen können. Eine 100% rechtliche Absicherung gibt es hierfür nicht.
Hier zeigen wir Ihnen auch ein Muster unserer Veröffentlichungserklärung/Model Release nebst dazugehöriger Datenschutzerklärung – gerne auch zum Download:
Wir weisen an dieser Stelle aber auch noch einmal darauf hin, dass wir keine Haftung übernehmen und unser Artikel auch keine Rechtsberatung darstellt oder ersetzt. Weitere Informationen finden Sie u. a. hier:
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