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Zustimmungserklärung – Veröffentlichungserklärung – Model Release

Zustimmungserklärung – Veröffentlichungserklärung – Model Release… oder das Recht am eigenen Bild und was bedeutet das für Unternehmen?

Dieser Beitrag soll Ihnen helfen, einen Einblick in den doch teilweise etwas undurchdringlichen „Rechte-Dschungel“ in Sachen Foto-Nutzung und Urheberrecht zu geben.
 Allerdings weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass die folgenden Informationen keine juristische Beratung ersetzen.
In Zeiten der Online-Kommunikation, allem voran in den Sozialen Medien ist es mehr denn je auch für Unternehmen wichtig, sich visuell zu präsentieren. Fotografische Beweise einer Veranstaltung oder auch Betriebsfeier, die Übergabe einer Urkunde, der neue Mitarbeiter, Belege Ihrer Arbeit… All das ist mittlerweile ein wichtiger Bestandteil, um Ihr Unternehmen nicht nur Ihren Kunden zu präsentieren. Das gilt für Ihre Website ebenso wie für Facebook, google, Pinterest und so weiter.
 Denn selbstverständlich haben Kunden wie auch Geschäftspartner Interesse an dem „Aussehen“ Ihres Unternehmens, allem voran an den Menschen, die dort arbeiten und mit denen sie Kontakt haben.
Und egal ob Einzelportrait oder Gruppenbild zur Vorstellung Ihrer Teams – hierbei sollten Sie unbedingt einige wichtige, rechtliche Punkte beachten.

Das Recht am eigenen Bild

Jedes „Model“ – ja, so gesehen ist jeder ein Model – besitzt das Recht am eigenen Bild. Dieses sogenannte Persönlichkeitsrecht gilt es zu schützen. Es können hier Rechte zur (eingeschränkten) Nutzung vereinbart werden, üblicherweise in Form eines Vertrages. Hier gibt es mehrere Möglichkeiten:

    • Im Falle spezieller Fotoshootings, bspw. Portraitfotos zur Verwendung auf der Firmen-Website oder außerordentlicher Filmaufnahmen kann auch ein produktionsbezogener Vertrag, eine „Veröffentlichungserklärung (VÖ)“ oder „Model Release“ genannt, vereinbart werden. Dies ist schon mal eine ganz gute Variante. Die Vergütung in Höhe von bspw. 1 EUR hat eher symbolischen Charakter, kann aber entsprechend angepasst werden.
  • Als Unternehmen können Sie die Nutzung von Bildmaterial auch grundsätzlich im Rahmen einer Zustimmungserklärung in Ergänzung zu den Personalverträgen regeln. Sozusagen als allgemein gültige und firmenbezogene Einverständniserklärung für den Mitarbeiter, dass im Rahmen seiner Tätigkeit auch Aufnahmen zur öffentlichen Nutzung im Internet auf unterschiedlichen Plattformen und Kanälen angefertigt werden. Allerdings sind Sie damit nicht vollständig abgesichert.
  • Eine weitere Bildquelle sind öffentliche Veranstaltungen in Ihrem Hause. Sollten Sie hierbei firmenfremde Personen, also Kunden oder Geschäftspartner fotografisch festhalten wollen, ist auch hier angebracht, einen eindeutigen Hinweis (anhand eines Schildes oder Bildes) darauf hinzuweisen, dass bei dieser Veranstaltung Fotos gemacht werden. Allerdings ist auch dies nur eine sehr theoretische Absicherung und eher gut gemeint, da Sie die Anwesenden zwar informieren und quasi eine Genehmigung voraussetzen.

… und was ist mit Ton- und Film-Aufnahmen?

Achten Sie bei allen Verträgen vor allem darauf, dass Sie von „Aufnahmen“ im allgemeinen sprechen, denn dies beinhaltet Foto-, Video- und Audio-Aufnahmen. Und für alle Formen gilt: Es gibt eigentlich keine 100%ige Absicherung für eine Nutzung. Eine solche Veröffentlichungserklärung oder auch Model Release hilft aber zunächst grundsätzlich darüber zu informieren, dass eine Nutzung von persönlichen Aufnahmen erfolgen kann, wenn auch doch recht theoretisch.

Für weitere Informationen und Vorlagen dieses Modelvertrags – bei uns kurz „VÖ“ genannt –  können Sie gerne hier vorbeischauen.

Wir weisen an dieser Stelle aber auch noch einmal darauf hin, dass wir keine Haftung übernehmen und unser Artikel auch keine Rechtsberatung darstellt oder ersetzt. Weitere Informationen finden Sie u. a. hier:

Und zu guter Letzt

Wir freuen uns über Anmerkungen, Anregungen und Fragen.
Entweder gleich hier unter dem Beitrag als Kommentar oder aber auch über eine E-Mail oder einen Anruf

Autor

Jürgen Wolf

Hier schreibe ich als Chef-Kommunikator meiner Firma natürlich für mein Unternehmen. Oder für Juristen: Alles ist Werbung!
Ansonsten veröffentliche ich auch weniger werblich im Blog WORSCHTSUPP und…

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