Gedenkseite Willenbücher Bestattungen

Gedenkseiten für Bestattungsunternehmen

Unterstützung für Trauernde? Eine innovative Möglichkeit sind sogenannte „Gedenkseiten“, digitale Traueranzeigen im Internet. Sie bieten in der speziellen Zeit des endgültigen Abschieds eine zusätzliche Alternative, sich und auch andere an den Verstorbenen zu erinnern.

Anders gesagt ist eine Gedenkseite eine Traueranzeige zum Gedenken im Internet. Erstmals gab es in den 1990er Jahren ähnliche Plattformen. Man nannte sie seinerzeit „virtuelle Friedhöfe“. Im Laufe der Zeit haben sich für diese Portale unterschiedliche Namen ergeben. Waren es anfangs in erster Linie Begriffe wie Internet- oder Onlinefriedhof, sind es heute eher Begriffe wie Erinnerungsportal, Gedenkportal oder Trauerportal.

Erfolgreich die Gemeinschaft der Trauernden unterstützen

Beispielsweise für unsere Kunden Willenbücher Bestattungen oder de Schutter Bestattungen haben wir Gedenkseiten erfolgreich umgesetzt. Die Rückmeldung der Benutzer war rundweg positiv. Teilweise wurden für einen Trauerfall rund 500 virtuelle Kerzen angezündet und über 250 mal in den sozialen Netzwerken geteilt. Durch diese enorme Reichweite stiegen die Seitenaufrufe der Website auf teilweise über 50.000 Besuche in einem einzelnen Monat.


Darüber hinaus konnten wir in unseren Analysen der OnlineReports noch weitere spannende Erkenntnisse erzielen:

  • In den „Top 10″ der meist aufgerufenen Webseiten im Monat waren bis zu drei einzelne Trauerseiten sowie der Navigationspunkt „Gedenkseiten“ vertreten.
  • Die Aufrufe der Website stiegen durch die Trauerfälle auf den Gedenkseiten enorm.
  • Und die Besucher riefen im Schnitt durchschnittlich mehr als drei weitere Seiten auf der Präsenz des Bestatters auf.

Eine weitere Besonderheit bei unseren Gedenkseiten ist der „Ort“: Unsere Gedenkseiten befinden sich nämlich auf der Homepage der Bestatter. Nicht – wie sonst üblich – auf externen Webseiten oder anderen Subdomains.

Familie, Freude und Bekannte drücken durch die Gedenkseiten so ihre Anteilnahme aus. Denn in der heutigen, „digitalen Zeit“ sind tröstende Worte über verschiedene Plattformen im Internet zu einem wichtigen Bestandteil geworden. Doch warum sollte man im Internet seine Trauer ausdrücken? Durch diese digitalen Traueranzeigen haben Angehörige die Möglichkeit, sich dauerhaft und öffentlich an ihren Verwandten zu erinnern. Trauer verbindet – und gemeinsam zu trauern, hilft den Menschen auf dem Weg durch die Trauer. Eine Online-Traueranzeige schafft einen „Ort“, an dem gemeinsam getrauert werden kann und darf.

Das alles können Gedenkseiten

Es ist schon lange kein Geheimnis mehr, dass die Auflagenzahlen der Tageszeitungen und anderer Anzeigenblätter immer weiter schrumpfen. Im Gegensatz dazu wächst die Nutzung digitaler Medien.
Medien wie die Gedenkseiten. Im Gegensatz zur klassischen Traueranzeige in Papierform hat die virtuelle Anzeige länger Bestand und ist auch für Enkel und Urenkel und viele anderen jederzeit abrufbar. Zudem gibt diese Variante den Hinterbliebenen die Chance, weitere Personen, die den Verstorbenen vielleicht kannten, zu erreichen. Beispielsweise können Trauernde auf einer Gedenkseite:

  • den Angehörigen ihr Beileid mit einer Onlinekondolenz ausdrücken
  • eine virtuelle Kerze anzünden, um einen letzten Gruß zu hinterlassen
  • Share-Buttons nutzen, um die Gedenkseite mit anderen Trauernden auf Social Media Plattformen wie Facebook, Twitter, GooglePlus, Pinterest etc. zu teilen.
  • Fotos des Verstorbenen ansehen und ihren damit verbundenen Gefühlen ungestört begegnen
  • Wichtige Informationen zu Friedhof und Trauerfeier erhalten.

Vielen Menschen helfen digitale Traueranzeigen, ihre Trauer aktiv zu bewältigen – in schweren Stunden des Abschieds als Gemeinschaft enger zusammenzurücken.

Und zu guter Letzt

Gibt es noch Fragen zu Gedenkseiten? Wir freuen uns über Anmerkungen, Anregungen und Fragen.
Entweder gleich hier unter dem Beitrag als Kommentar oder aber auch über eine E-Mail oder einen Anruf

Autor

Jürgen Wolf

Hier schreibe ich als Chef-Kommunikator meiner Firma natürlich für mein Unternehmen. Oder für Juristen: Alles ist Werbung!
Ansonsten veröffentliche ich auch weniger werblich im Blog WORSCHTSUPP und…

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